Als Unternehmer bzw. Führungskraft sind Sie verantwortlich für die Sicherheit Ihrer Maschinen, Anlagen und vor allem Ihrer Mitarbeiter! 

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden“ (BGV A3 §5)

Durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 25 Ordnungswidrigkeiten) ist die Missachtung der BGV A3 zu einer Straftat geworden und kann dementsprechend geahndet werden. Schließlich geht es darum teuren Elektroschäden vorzubeugen und Leben zu schützen.

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